Studienvoraussetzungen
Die Qualifikation für das Studium wird durch
- die allgemeine Hochschulreife,
- ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder
- eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung
nachgewiesen.
Nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 8, Abs. 2 und 3) besteht auch für berufserfahrene BewerberInnen ohne Abitur/ Fachhochschulreife die Möglichkeit einer Studienaufnahme (Antrag). Informationen hierzu sind in der Abteilung für Studienangelegenheiten erhältlich.
Sprachkenntnisse
Die Studienordnung sieht vor, dass in allen drei Studiengängen bis Ende des Grundstudiums in Englisch durch eine Sprachprüfung ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Es werden in der Fachhochschule Sprachkurse angeboten, in denen die geforderten Sprachkenntnisse erworben werden können.
EDV-Kenntnisse
Außerdem sollten in jedem Fall Grundlagenkenntnisse im Umgang mit dem PC, mit der gängigen Software und dem Internet mitgebracht werden, da der Computer als grundlegendes Arbeitsmittel für die Bewältigung der zunehmend elektronisierten Arbeitsabläufe besonders in der Informationsbranche fest verankert und nicht mehr wegzudenken ist.
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